Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 der Firma Red Ponds GmbH

 

§ 1 Allgemeines

 

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen wie Vermittlungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 i. V. m. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch.

 

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden, die Red Ponds GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn Red Ponds ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

(3) Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

 

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

 

(5) Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz des Red Ponds GmbHs.

 

(6) Gerichtsstand ist der für den Firmensitz der Firma Red Ponds GmbH zuständige Gerichtsort, soweit der Kunde Kaufmann ist. Red Ponds GmbH ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.

 

(7) Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für alle

Verträge über Lieferungen (in der Regel Kauf- und Werklieferungsverträge) an die Red Ponds GmbH (nach- folgend Auftraggeber „AG“ genannt) durch Lieferanten (nachfolgend Auftragnehmer „AN“ genannt), und zwar ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
 

Von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des AN haben keine Gültigkeit. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der AN in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des AG das Geschäft ausführt.

Diese Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit mit dem AN nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
 

Die Bestellungen des AG sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und schriftlich im Nachgang zu einer mündlichen oder fernmündlichen sowie schriftlichen Bestellung durch den AN dem AG gegenüber schriftlich mit sämtlichen Vertragsmodalitäten bestätigt werden. Als Zahlungsziel, so fern keine abweichende Regelung zur Bestellung  bzw. Auftragsbestätigung vorliegt, gilt 30 Tage ab Rechnungsdatum als vereinbart.
 

Der AG behält sich für Bestellungen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum ein Rücktrittrecht vor, es sei denn, dies ist auf der Bestellung abweichend angegeben.  

 

 

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

 

(1) Vertragsangebote von Red Ponds GmbH sind freibleibend.

 

(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung von Red Ponds GmbH maßgebend.

 

(3) Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich Red Ponds GmbH auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen. Der Kunde wird sich darüber hinaus mit darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen von Red Ponds GmbH einverstanden erklären, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

 

(4) Teillieferungen sind zulässig.

 

(5) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

(6) Bei Nichtabnahme von vermittelten ( an Dritte, sowie Vertragspartner ) und vertraglich bestätigten Aufträgen bzw. Überschreitung von zeitlich fixierten Kontraktlaufzeiten, hat die Red Ponds GmbH das Recht Schadenersatz in Höhe von 10% des vermittelten Auftragewertes bzw. aus Restkontraktmenge in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde weist einen niedrigeren Schaden nach.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Sämtliche Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, Vermittlungen, werden zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ( momentan 19% ) an den Kunden gestellt.

 

(2) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung von Red Ponds GmbH von diesem zu vertreten ist, kann Red Ponds GmbH den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die vom Kunden zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Preis um mehr als 40%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

(3) Berücksichtigt Red Ponds GmbH Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

(4) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt.

 

§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung

 

Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 5 Lieferfrist

 

Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Red Ponds GmbHs liegen, z. B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Kunden veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

 

§ 6 Gefahrübergang

 

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald Red Ponds GmbH die Ware dem Kunden vermittelt oder zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Red Ponds GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren/Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung, zwischen Kunde und Red Ponds GmbH erfüllt sind.

 

(2) Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit der Red Ponds GmbH bereits ab.

 

(3) Wird eine Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von Red Ponds GmbH gelieferten Ware entspricht.

 

(4) Übersteigt der Wert sämtliche für  Red Ponds GmbH bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so wird Red Ponds GmbH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl der Red Ponds GmbHs freigeben.

 

(5) Red Ponds GmbH ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 8 Mängelansprüche 

 

(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, Red Ponds GmbH unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

 

(2) Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

 

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Red Ponds GmbHs.

 

(4) Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache.

 

§ 9 Kundenschutz bei Vermittlung

Werden Neukunden durch die Firma Red Ponds GmbH an Lieferanten vermittelt, welche diese in Ihren zukünftigen Kundenstamm aufnehmen, so wird ausdrücklich Kundenschutz für diese durch RP vermittelten Kunden vereinbart. An sämtlichen Folgegeschäften mit diesen Neukunden ist Red Ponds GmbH daher beteiligt. Bei Verstößen gegen diesen vereinbarten Kundenschutz hat Red Ponds GmbH das Recht, in Höhe der vermittelten/getätigten Geschäfte des Lieferanten Schadenersatz gegen selbigen zu verlangen

 

§ 10 Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Red Ponds GmbH oder Garantieübernahmen.

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